Urteil vom Amtsgericht Emmerich am Rhein - 9 C 249/94

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin

bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten we-

gen der Kosten in Höhe von 450,-- DM abzuwenden,

wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.


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