Schlussurteil vom Amtsgericht Emmerich am Rhein - 5 F 309/98

Tenor

Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungs-

beschluß des Amtsgerichts Emmerich vom 19.02.1998

(AZ: 5 F 150/97) wird für unzulässig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten

auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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