Urteil vom Amtsgericht Emmerich am Rhein - 9 C 233/11

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.076,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2011 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen seiner Prozessbevollmächtigten den Gebührenschaden in Höhe von 272,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.10.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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