Urteil vom Amtsgericht Erkelenz - 14 C 464/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.251,10 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.Der Klägerin wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet..


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