Beschluss vom Amtsgericht Erkelenz - 14 C 325/04

Tenor

In Sachen

W. ./. M.

erklärt sich das Amtsgericht Erkelenz für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf den Hilfsantrag der Klägerseite an das zuständige Amtsgericht Köln ( § 281 Abs. 1 ZPO ).


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