Urteil vom Amtsgericht Erkelenz - 14 C 352/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der Firma … in Höhe von 695,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 02.05.2009 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Kläger und Beklagte dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.


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