Urteil vom Amtsgericht Eschweiler - 21 C 193/15

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.545,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 24.09.2015 zu zahlen sowie den Kläger von außergerichtlichen Kosten des Rechtsanwalts L, Qstr. 0, 00000 O, in Höhe von 334,75 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 30 % und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Der Kläger beantragt,

Die zulässige Klage ist überwiegend begründet.


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