Urteil vom Amtsgericht Eschweiler - 26 C 50/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 1.10.2014 bis 31.1.2016 3511,40 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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