Urteil vom Amtsgericht Essen - 132 C 172/87

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 38 % die Beklagten als Gesamtschuldner und zu 62 % der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Kostenvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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