Urteil vom Amtsgericht Essen - 20 C 5/87

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 20.05.1987 wird insoweit aufrechterhalten, als der Beklagte zur Zahlung von 64,62 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.11.1986 verurteilt worden ist.

Im übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abge-wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 33 % und der Be-klagte zu 67 % mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten im Termin am 20.05.1987 veranlaßten Kosten; diese fallen allein dem Be-klagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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