Urteil vom Amtsgericht Essen - 23 C 719/87

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 896,50 DM (achthundertsechsundneunzig u. 50/100 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 28.07.1987 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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