Urteil vom Amtsgericht Essen - 9 C 248/88

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.869,00 DM (eintausendachthundertneunundsechzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 29.02.1988 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300,00 DM vorläufig vollstreckbar.


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