Urteil vom Amtsgericht Essen - 22 C 708/89

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 209,70 DM nebst 8 % Zinsen seit

dem 18.07.1989 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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