Urteil vom Amtsgericht Essen - 12 C 574/91

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für das Verfahren erster Instanz des Landgerichts Dortmund in Sachen X ./. T GmbH (Aktenzeichen: 12 O 440/91) Deckungsschutz dadurch zu gewähren, dass sie ihn von den Anwalts- und Gerichtskosten freistellt; die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.


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