Urteil vom Amtsgericht Essen - 20 C 690/91

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 638,40 DM (sechshundertachtunddreißig u. 40/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 30.11.1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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