Urteil vom Amtsgericht Essen - 12 C 33/94

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger darf die Volstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 450,00 DM abwendent wenn nicht die Beklagte zuvor eine solche Sicherheit geleistet hat.

Der Kläger darf die Sicherheit auch durch schriftlichet unbedingtet unbefristetet un-widerrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines Deutschen Kreditinstitutes er-bringen.


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