Beschluss vom Amtsgericht Essen - 95 II 5/95

Tenor

Es wird festgestellt, daß der Antragsteller als Testamentsvollstrecker berechtigt ist, an einer Wohnungseigentümerversammlung teilzunehmen und im Rahmen sein Stimm-recht auszuüben und selbständig Anträge zu stellen.

Die Gerichtskosten werden der Antragstellerin auferlegt.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert wird auf 10.000,00 DM festgesetzt.


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