Beschluss vom Amtsgericht Essen - 95 II 19/95

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin als Betreuerin der Eigentümerin Dr. C berechtigt ist, an Wohnungseigentümerversammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft B-Str. xxx - xxx, xxxxx Essen, teilzunehmen

und im Rahmen einer derartigen Eigentümerversammlung im Namen der betreuten Frau Dr. C das Stimmrecht auszuüben, sowie im Namen der betreuten Frau Dr. C Anträge zu stellen.

Die Gerichtskosten tragen die Beteiligten zu 2) bis 26) aus ihrem gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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