Urteil vom Amtsgericht Essen - 134 C 185/95

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger

809,47 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14.06.95 zu zahlen.

Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Von den Gerichtskosten trägt der Kläger 36 % allein, 28 % trägt der Beklagte zu 1. allein und 36 % tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser 36 % selbst, 36 % tragen die Beklagten als Gesamtschuldner und 28 % trägt der Beklagte zu 1. allein.

Die außergerichtlichen Kosten des Widerbeklagten zu 2. trägt der Beklagte zu 1.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. trägt dieser zu 50 % selbst, die übrigen 50 % trägt der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. trägt diese zu 50 % selbst, die weiteren 50 % trägt ebenfalls der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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