Beschluss vom Amtsgericht Essen - 12 C 13/97

Tenor

1.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte, § 91 a ZPO.

2.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 DM festgesetzt, jedoch ab dem 14.03.1997 auf 3.600,00 DM.


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