Urteil vom Amtsgericht Essen - 29 C 213/98

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung bezüglich der Kosten des Beklagten gegen Si-cherheitsleistung von 1.250,00 DM abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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