Urteil vom Amtsgericht Essen - 11 C 315/99

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 968,57 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.04.1999 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 57 %, der Beklagte 43 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.


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