Urteil vom Amtsgericht Essen - 29 C 454/01

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 300,47 Euro (587,66 DM) nebst 5 % Zinsen seit dem 11.08.2001 zu zahlen.

Der weitergehende Zinsanspruch wird abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 495 a ZPO abgesehen.


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