Urteil vom Amtsgericht Essen - 14 C 149/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.246,91 € nebst 5 % Zinsen seit dem 16.10.02 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.650,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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