Urteil vom Amtsgericht Essen - 21 C 599/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, auf das bei ihr geführte Konto der Klägerin Nummer #### den Betrag von 500,00 € zum Wertstellungsdatum 24.05.2002 gutzubuchen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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