Urteil vom Amtsgericht Essen - 29 C 23/03

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 540,04 € nebst

5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab 20.09.02 zu zahlen, abzüglich am 21.03.03 ge-zahlter 129,31 €.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamt-schuldner zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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