Beschluss vom Amtsgericht Essen - 106 F 54/04

Tenor

Die elterliche Sorge für das Kind wird auf die Kindesmutter übertragen.

Der Streitwert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte, eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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