Urteil vom Amtsgericht Essen - 40 OWi 852/03
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das BauKaG NRW zu einer Geldbuße in Höhe von 300,00 Euro verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 22 Abs. 2 i. V. m. Nr. 1 BauKaG NRW).
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Von einer schriftlichen Begründung des Urteils wird gemäß § 77 b OWiG abgesehen.
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