Urteil vom Amtsgericht Essen - 29 C 518/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Gebührenansprüchen des Rechtsanwalts V, G-Platz, ..... E gemäß Rechnung vom 06.10.04 in Höhe von

50,00 € freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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