Urteil vom Amtsgericht Essen - 29 C 170/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

a)

71,15 € an die klägerischen Prozessbevollmächtigten

b)

10,45 € und zwar jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz ab 18.04.05 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.