Urteil vom Amtsgericht Essen - 18 C 216/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz für vergeb-lich aufgewendete Umgangskosten in Höhe von 180,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.04 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 94/100 und trägt die Beklagte 6/100.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.