Urteil vom Amtsgericht Essen - 29 C 49/06

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

1.

an die Klägerin 4.072,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Ba-siszinssatz hieraus seit dem 01.04.06 zu zahlen,

2.

an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 2.380,00 € vom 02.11.05 bis zum 14.02.06 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5 % und die Beklagten als Ge-samtschuldner zu 95 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf-grund dieses Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil ist für die Beklagten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann insoweit die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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