Urteil vom Amtsgericht Essen - 29 C 180/04

Tenor

Die Klägerin und zugleich Widerbeklagte wird verurteilt, an die Beklagte und zugleich Widerkläger 3.085,54 € nebst Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 2.777,12 € seit dem 20.07.2003 und aus 308,33 € ab 03.01.2004 zu zahlen.

Die Klägerin und zugleich Widerbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagte und zugleich Widerklägerin gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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