Urteil vom Amtsgericht Essen - 9 C 1/08

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 533,33 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.08.07 und weitere 33,33 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.08.07 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 73 % der Kläger und zu 27 % die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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