Urteil vom Amtsgericht Essen - 134 C 29/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 809,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.08 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼ und der Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung des Gegners gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht dieser zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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