Urteil vom Amtsgericht Essen - 23 C 42/07

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Klä-ger 1.012,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Klä-ger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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