Urteil vom Amtsgericht Essen - 11 C 549/09

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Mitgliederversammlung des Beklagten vom 07.11.2009 bezüglich des Ausschlusses des Klägers unwirksam ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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