Beschluss vom Amtsgericht Essen - 50 Ls-6 Js 778/09-119/11

Tenor

In der Strafsache

gegen

wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Essen vom 24.6.2011, in Form der teilweisen Abhilfe durch Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 18.10.2011 auf die sofortige Beschwerde der Verteidigerin abgeändert.

Die der Rechtsanwältin N zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden festge-setzt auf 900,35 €.


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