Urteil vom Amtsgericht Essen - 20 C 463/11

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 598,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz nach BGB seit dem 12.10.2011 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorprozessualen angefallenen, nicht mit der Verfahrensgebühr zu verrechnenden Gebühren der Rechtsanwälte M & Partner in Höhe von 41,77 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird festgesetzt auf 703,13 €.

Von der Darstellung des Sachverhaltes wird gemäß § 313 a Absatz 1 ZPO abgesehen.


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