Beschluss vom Amtsgericht Essen - 20 C 26/12 PKH

Tenor

Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 08.11.2011 wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).


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