Urteil vom Amtsgericht Essen - 20 C 318/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 145,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach BGB seit dem 09.08.2010 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 93 % und die Beklagte 7 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch dürfen die Parteien die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die jeweils andere Seite Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages geleistet hat.


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