Urteil vom Amtsgericht Essen - 12 C 4/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 806,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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