Beschluss vom Amtsgericht Essen - 108b F 6/13

Tenor

Den Eltern wird die elterliche Sorge für die KinderN1, geboren am 00.00.0000,N2, geboren am 00.00.0000,N3, geboren am 00.00.0000, undN4, geboren am 00.00.0000,entzogen und Vormundschaft angeordnet.

Zum Vormund für die KinderN1, geboren am 00.00.0000, undN2, geboren am 00.00.0000,wird Herr N5, C1-straße, W,Tel.: ****, bestellt.

Zum Vormund für die KinderN3, geboren am 00.00.0000, undN4, geboren am 00.00.0000,wird das Jugendamt der Stadt F bestellt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt.


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