Urteil vom Amtsgericht Essen - 19 C 368/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 90 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.8.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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