Urteil vom Amtsgericht Essen - 196 C 37/15

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages leistet.


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die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 821,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 136,85 € seit dem 02.09.2014, 02.10.2014, 02.11.2014, 02.12.2014, 02.01.2015 und 02.02.2015 zu zahlen;

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