Urteil vom Amtsgericht Essen - 131 C 265/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.


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