Beschluss vom Amtsgericht Essen - 90 PR 1586

Tenor

wird der Einspruch der Beteiligten vom 20.09.2016 und 05.10.2016 gegen das durch Verfügung vom 12.09.2016 für den Fall des fortgesetzten Gebrauchs des Namens „Dr. K - F und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ angedrohte Ordnungsgeld verworfen und das angedrohte Ordnungsgeld in Höhe von 750,00 € (in Worten: siebenhundertfünfzig Euro) festgesetzt.

Zugleich werden den Beteiligten die Kosten des Verfahrens auferlegt.


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