Beschluss vom Amtsgericht Essen - 163 IN 54/20

Tenor

wird die Insolvenztabelle hinsichtlich der unter der laufenden Nummer 2 eingetragenen Forderung des Gläubigers I. als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Frau L., handelnd K. dahingehend berichtigt, dass die Feststellung unter aufschiebender und auflösender Bedingung durch den Insolvenzverwalter (Berichtigungserklärung vom 18.07.2024) in Höhe eines Betrages von 561.680,00 EUR erfolgt ist.

Die Eintragung in der Insolvenztabelle wird nach Rechtskraft dieses Beschlusses entsprechend korrigiert.


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