Urteil vom Amtsgericht Essen-Borbeck - 6 C 353/00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 839,12 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 05.05.2000 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 3/5, der Kläger 2/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet


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