Urteil vom Amtsgericht Euskirchen - 20 C 14/16

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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